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Reisen ohne Sorgen: Ihre Rechte bei Verspätungen auf dem Weg ins italienische Paradies

Es gibt ihn immer wieder – diesen einen Moment, in dem die Vorfreude auf den Urlaub im Ferienhaus in Italien in Frust umschlägt. Entweder, weil das Auto mit einer Panne in Süddeutschland oder Österreich liegen bleibt – oder weil der Ferienflieger ins italienische Paradies Verspätung hat. Trotzdem braucht es jetzt einen kühlen Kopf und ein Gespür dafür, welche Rechte man als Reisende im Airport in dieser Situation eigentlich hat. Aber welche sind das genau und was sollte dabei unbedingt beachtet werden?

Flugverspätung: Welche Rechte haben Verbraucher?

Die Ferien an der Adria oder auf Sizilien könnten so schön und voller Vorfreude beginnen. Verspäten sich Fluggesellschaften, ist dies nicht nur ärgerlich. Es drohen:

  1. ein deutlich verkürzter Urlaub 
  2. die Reiseplanung gerät vollkommen durcheinander
  3. durch verpasste Anschlussflüge entstehen hohe Kosten
  4. der Urlaub platzt komplett.  

Niemand will so eine Situation erleben. Umso wichtiger ist es, auch für die Reise nach Italien seine Fluggastrechte genau zu kennen. Grundsätzlich gibt es hier zwei:

  • die Geldleistungen und
  • Sachleistungen

Als Sachleistungen werden allgemein Betreuungsleistungen verstanden, mit denen Fluggesellschaften die Wartezeit zumindest etwas angenehmer gestalten. Dass diese zur Verfügung gestellt werden, ist in den Richtlinien zu Fluggastrechten verankert. Unter anderem geht es hier um: 

  • Snacks
  • Getränke
  • Telefongespräche (oder E-Mails und der FAX-Versand). 

Eine Betreuungsleistung kann aber auch ein Hotel seinwenn der Flug nicht mehr taggleich möglich ist. Den finanziellen Aufwand muss die Airline tragen. 

Geht der Flieger nach Italien verspätet, stehen Betroffenen auch Geldleistungen zu. Diese Ausgleichszahlung wird in Abhängigkeit von der Flugstrecke und dem Umfang der Verspätung unterschiedlich hoch ausfallen. 

Hier die wichtigsten Regelungen

Für den Kurzstreckenflug – etwa von München aus nach Norditalien – von weniger als 1.500 Kilometer gibt es eine Entschädigung ab zwei Stunden Flugverspätung in Höhe von 250 Euro. Beläuft sich die Verspätung auf weniger als zwei Stunden, ist die Halbierung durchaus gerechtfertigt. Ab 1.500 km mit drei Stunden Verspätung muss die Gesellschaft 400 Euro zahlen. Langstrecke sind für Reisen nach Italien eigentlich nicht relevant. 

Achtung: Rechte auf eine Zahlung lassen sich nicht pauschal aus einer Verspätung ableiten. Es gibt einige Gründe, bei denen die Airline eine Zahlung verweigern kann – etwa, wenn es zu Unwettern kommt oder am Zielflughafen plötzlich eine Terrorwarnung gilt.

Video: Entschädigung bei Flugverspätung? Mindestens 250 EURO mit diesem Musterschreiben | SUE IT YOURSELF

Wie sollten sich Fluggäste in einer solchen Situation verhalten? 

Verspätungen von Flügen sind immer ein Ärgernis. Dies gilt umso mehr, wenn dadurch der Urlaub empfindlich verkürzt wird. Manchmal kann die Airline nichts dafür. Ein Teil der Verspätungen ist aber auch auf sehr knappe Zeitpläne zurückzuführen. Was aber gar nicht geht: Wenn das Personal am Check-In unwirsch und nicht mit dem nötigen Respekt reagiert. Hier entstehen sehr schnell Konflikte. Wie verhalten sich Fluggäste bei Ausfällen oder Verspätungen?

Streit mit dem Boarding-Personal führt nirgendwo hin. Beide Seiten müssen – auch, wenn es Reisenden mit Kindern wahrscheinlich nicht leicht fällt – ruhig bleiben. Ein erster Schritt: Das Personal der Airline um die nötigen Infos bitten. Im Idealfall sind Zeugen anwesend. Ein zweiter Schritt kann der Hinweis auf die Fluggastrechte sein. Professionelles Boarding-Personal wird diesen Punkt wahrscheinlich schon selbst ansprechen.

Generell ist hier immer zu raten, zeitnah ein Protokoll anzufertigen. Um dabei keine Fehler zu machen, hier ein kleiner Tipp: Jedes moderne Smartphone und Messenger besitzen eine Diktat-Funktion. Damit kann ein Audiofile mit allen Infos schon vor Ort und direkt in einer Cloud gespeichert werden. Ebenfalls sehr wichtig: Von jeder Unterschrift Abstand nehmen – besonders, wenn es um die Anerkennung von Leistungsverzicht-Erklärungen oder Ähnliches geht.

Fazit: Trotz Verspätung den Urlaub genießen

Verspätungen der Ferienflieger sorgen eigentlich so gut wie immer für Frust. Wer nach Sizilien oder Rom fliegt, sollte eines immer im Hinterkopf behalten: Sich davon nicht den Urlaub verleiden lassen. Schlechte Laune bringt weder am Check-In-Schalter viel noch nach der verspäteten Ankunft im Hotel. Wichtig ist nur, alles rund um den Vorfall zu protokollieren und sich zeitnah mit der Airline zu dem Thema auseinanderzusetzen. Wer sich entsprechend vorbereitet, wird später nicht negativ überrascht. 

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